Sozialrecht und Anerkennung für Jura

Wer in Deutschland als Richter*in, Staatsanwält*in, oder Rechtsanwält*in arbeiten möchte, benötigt die Befähigung zum Richteramt. Der klassische Weg führt über das Jurastudium, üblicherweise mit der sog. allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Wer kein Abitur, aber Sozialrecht mit dem Abschluss LL.B studiert hat, kann sich an einigen juristischen Fakultäten in Deutschland Kompetenzen für das Jurastudium anerkennen lassen. Wir haben die Erfahrungen unserer Studierenden und aus dem den Austausch mit anderen Universitäten zusammengestellt.

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Staatsexamen, Bachelor oder beides?

Das klassische Studium der Rechtswissenschaften schließt in der Regel ohne Bachelor oder Master ab, sondern mit der Ersten Juristischen Prüfung (auch erstes Staatsexamen genannt), worauf dann die praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat) und die Zweite Juristische Staatsprüfung (auch zweites Staatsexamen genannt) folgen.  Diese Absolvent*innen nennen sich im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Volljurist*in“. 

In den Rechtsstudiengängen schließen die Bachelor-Studiengänge mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) und die Master-Studiengänge mit einem Master of Laws (LL.M.) ab. Es gibt dabei auch Bachelor- und Masterstudiengänge mit einem hohen rechtlichen Anteil, der aber nicht überwiegt, weshalb durch ihre hohe fachliche Expertise im jeweiligen nicht-juristischen Gebiet dann Abschlüsse wie Bachelor of Arts (B.A.) oder Master of Arts (M.A.) sowie Bachelor of Science (B.Sc.) oder Master of Science (M.Sc.) oder andere Abschlüsse, ausgegeben werden.

Die beiden Studiensysteme – Staatsexamen sowie Bachelor und ggf. anschließendes Masterstudium – unterscheiden sich vor allem in einem: Das klassische Studium der Rechtswissenschaften ermöglicht den Zugang zur sog. Befähigung zum Richteramt (mit Ausnahme von § 7 Deutsches Richtergesetz). Dieses Jurastudium ist fachlich häufig jedoch weit von anderen wissenschaftlichen Disziplinen entfernt, die für die Rechtsgestaltung und -beratung aber ebenso wichtig sein können wie juristisches Know-how im jeweiligen Fachgebiet.

Rechtliche Bachelor-Studiengänge mit einer Spezialisierung wie der Bachelor-Studiengang Sozialrecht in Fulda bieten genau da die entsprechende fachliche Ergänzung (zB in Kommunikations- und Beratungskompetenzen oder in den Sozialwissenschaften) und zugleich eine große Breite und Tiefe im Sozialrecht an. Der LL.B in Fulda bereitet zudem gut auf ein Jura-Studium vor.  Wer sich also nicht von Anfang an das Jurastudium zutraut, kann auch den Weg über den LL.B im Sozialrecht in Fulda gehen. 

Einige Beispiele aus den Anerkennungserfahrungen unserer Absolvent*innen und Ergebnisse aus dem Austausch mit juristischen Fakultäten zeigen: es lohnt sich:

Universität Potsdam

Georg-August-Universität Göttingen

Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

FernUniversität in Hagen