NEWS: KOOPERATIVES STUDIUM

Zum Wintersemester 24/25 wird der Studiengang Sozialrecht als Kooperatives Studium angeboten. Erfahren Sie mehr darüber!

Modulübersicht

Studiengang: Sozialrecht LL.B. 

1. Semester

Modul 1 – Sozialwissenschaftliche und ökonomische Dimensionen des Rechts 

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Volkswirtschaftslehre
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen


10 ECTS  – Erwerb im 2. Semester

In jeweils zwei Lehrveranstaltungen der Ökonomie werden betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagen einschließlich zentraler Theorien und Modelle vermittelt. Dabei werden relevante Bezüge zu sozialrechtlichen Fragestellungen hergestellt. Ausgewählte Themen der Sozialwissenschaften stehen im Mittelpunkt der dritten Lehrveranstaltung. Das Modul wird mit einer schriftlichen Klausur abgeschlossen. 

Modul 2 – Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts – 1. Teil

  • Grundlagen BGB Allgemeiner Teil (AT)
  • Fallbearbeitung BGB AT


10 ECTS – Erwerb im 2. Semester

In diesem Modul beschäftigen sich die Studierenden mit den Grundlagen des Zivilrechts und insbesondere dem Aufbau der Rechtsordnung. Außerdem steht die juristische Arbeitstechnik und Denkweise auf dem Stundenplan. Die Studierenden werden so früh mit den Anforderungen der guten wissenschaftlichen Praxis vertraut gemacht.  In einer Übung mit Fällen wenden sie ihr Wissen im Zivilrecht an und lösen selbst erste kleine Fälle.  Im zweiten Semester wird das Wissen vertieft und die Gesamtprüfung zu dem Modul durch eine schriftliche Klausur abgelegt. 

Modul 3 – Verfassungsrecht

  • Staatsorganisationsrecht
  • Grundrechte 
  • Fallbearbeitung


5 ECTS

Was garantiert die Menschenwürde? Was fordert der Gleichheitssatz oder wann ist die Meinungsfreiheit verletzt? Für wen gelten die Grundrechte überhaupt oder was fordert das Sozialstaatsprinzip für die Gestaltung unserer Rechtsordnung?  Welche Staatsorgane gibt es und wie kommen Gesetze zustande? Diese und weitere Aspekte des Grundgesetzes (GG) werden im Modul 3 bearbeitet. In der Übung lösen die Studierenden Fälle aus dem gesamten Verfassungsrecht. Fortgeschrittene Studierende bieten zudem ein Tutorium an, in dem Fälle und Lerntechniken ergänzend geübt werden. In der schriftliche Prüfung werden in der Regel ein Fall gelöst und ergänzende Fragen sind zu beantworten.

Modul 4 – Sozialrecht und Sozialpolitik

  • Sozialpolitik
  • Sozialrecht


5 ECTS

In der Vorlesung Sozialpolitik lernen die Studierenden die Grundlagen der Sozialpolitik und die des sozialen Sicherungssystems kennen. Zudem befassen sie sich mit den Problemen des Sozialstaates, Reformnotwendigkeiten und -optionen.  Die Grundprinzipien des Sozialrechts sowie die Vielfalt der Leistungen des Sozialgesetzbuchs in den einzelnen Büchern lernen die Studierenden in der Regel in einer Vorlesung kennen. Ergänzend dazu lösen sie sozialrechtliche Fälle. 

Modul 5a – Theorie und Praxis sozialer Kommunikation

  • Theoretische Grundlagen der Kommunikation 
  • Übungen – Kommunikation 


5 ECTS

Das Modul Theorie und Praxis sozialer Kommunikation steht am Beginn einer Reihe weiterer Module, die kommunikative Schlüsselqualifikationen vermitteln. Gegenstand sind kommunikationswissenschaftliche Theorien, welche Aspekte bei menschlicher Verständigung im Hintergrund laufen, wie Schilder oder Texte zu interpretieren sind und in welchen Kommunikationsräumen wir uns bewegen.


2. Semester

Modul 2 – Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts – 2. Teil

  • Fortsetzung BGB AT
  • Fortsetzung Fallbearbeitung BGB AT

Im zweiten Teil des Moduls stehen die Voraussetzungen und Folgen von Willenerklärungen im Fokus. Thematisiert werden u.a.  die Geschäftsfähigkeit und die Vertretung und der Vertragsschluss. In einer Übung lernen die Studierenden außerdem die praktische Anwendung ihres Wissens in Fallbearbeitungen, welche das gesamte Spektrum des BGB AT umfassen. In einer schriftlichen Modulabschlussprüfung können die Studierenden ihre Fähigkeit zur selbständigen Lösung von Fällen mittels juristischer Arbeitstechnik unter Beweis stellen. 

Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht – 1. Teil

  • Verwaltungsverfahrensrecht (VwfVG)
  • Verwaltungsprozessrecht (VwGO)


ECTS im 3. Semester

Im Verwaltungsverfahrensrecht befassen wir uns damit, wie Behörden und Bürger im Verhältnis zueinander handeln. Im ersten Teil des Moduls geht es u.a. um Anträge, Stellungnahmerechte und welche Fristen für Briefe gelten – wie z.B. die sogenannte Drei-Tages-Fiktion beim Zugang von Briefen mit der einfachen Post. Im Verwaltungsprozessrecht erlernen die Studierenden die Voraussetzungen, die für die Befassung der Verwaltungsgerichte gelten und für deren Entscheidungen. Die Prüfung wird im Folgesemester nach dem zweiten Teil abgelegt.

Modul 8 – Sozialrecht – 1. Teil

  • Recht der sozialen Dienste
  • Sozialversicherungsrecht


ECTS im 3. Semester

In diesem Modul geht es um das Leistungsrecht aller Sozialleistungsträger, Verwaltungsorganisation und um allgemeine Lehren des Sozialrechts. Dafür geben u.a. erfahrende Mitarbeiter:innen der Jobcenter Einblicke in die Strukturen und Regelungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende – auch Hartz IV genannt). Die Studierenden lernen so neben dem Lösen von Fällen zum Leistungsrecht auch die Praktikerperspektive kennen. Ergänzend dazu wird in der Regel im zweiten Semester eine Lehrveranstaltung zum Sozialversicherungsrecht mit einem Überblick über die Entstehung und über aktuelle Fragen des Sozialversicherungsrechts angeboten.

Modul 12 – Arbeit

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Arbeitssoziologie 
  • Arbeitsmarktpolitik


10 ECTS

In diesem Modul werden das Individual- und Kollektivarbeitsrecht vermittelt neben sozialwissenschaftlichen Grundlagen zum Themenfeld Arbeit. In Fallbeispielen blicken die Studiereden in den arbeitsrechtlichen Alltag, wie er sich in Unternehmen und Behörden oder in der Beratungssituationen bei Sozialverbänden z.B. zeigt . In den Lehrveranstaltungen zur Arbeitssoziologie und zur Arbeitsmarktpolitik befassen wir uns mit der Bedeutung und den Folgen von Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit sowie mit dem sozialpolitischen und ökonomischen Diskurs dazu. Das Modul wird in der Regel mit einer Klausur abgeschlossen.

Modul 14 – Europäisches Recht und Europäische Integration

  • Europarecht
  • Politikwissenschaftliche Fragen der europäischen Integration


5 ECTS

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Europäische Union (EU), was ist die Europäischen Menschenrechtskonvention und wie handelt die EU rechtlich? Wie durchdringt das Europarecht das nationale Recht und wie ist es fallbezogen anzuwenden? Diese und weitere Fragen sind Gegenstand des rechtlichen Teils des Moduls 14. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive werden die  Aufgaben und Handlungsweisen des Parlaments, der Kommission, des Rats oder des Europäischen Gerichtshof (EuGH) behandelt. Die Studierenden verfassen als Prüfung in der Regel eine Hausarbeit zu einem ausgewählten Thema. 


3. Semester

Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht – 2. Teil

  • Sozialrechtliches Verwaltungsverfahrensrecht 
  • Sozialrechtliches Prozessrecht 


10 ECTS

Nachdem die Studierenden im ersten Teil des Moduls das allgemeine Verwaltungsverfahrens- und das Verwaltungsprozessrecht kennengelernt haben, beschäftigen sie sich im zweiten Teil mit dem speziellen Sozialverwaltungsrecht und dem Sozialprozessrecht. Im Fokus der Lehrveranstaltungen steht die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.  Auc in diesem Modul bieten sich gute Übungsmöglichkeiten für die spätere Berufspraxis. 

Modul 8 – Sozialrecht – 2. Teil

  • Recht der sozialen Dienste
  • Sozialversicherungsrecht


10 ECTS

Wer hat  Anspruch auf welche Leistungen und in welchem Verhältnis stehen die Leistungen zueinander? Im zweiten Teil des Moduls 8 befassen sich die Studierenden mit dem Recht der sozialen Dienste und dabei insbesondere um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und zur Sozialhilfe (SGB XII). Daneben steht das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung (SGB III), der Krankenversicherung (SGB V), der gesetzlichen Renten- (SGB VI) und Unfallversicherung (SGB VII) auf dem Stundenplan.  

Modul 8a – Übungen zum Sozialrecht

  • Recht der Sozialen Dienste
  • Sozialversicherungsrecht


5 ECTS

Das Wissen, das die Studierenden im Modul 8 erlangt haben, wenden sie in der Übung an. Hier lösen sie selbstständig Fälle zum Leistungsrecht aus dem Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) sowie aus allen Sozialversicherungszweigen. Die Credit Points werden z.B. durch die Abgabe von Falllösungen oder das Führen eines lerntagebuchs erworben. 

Modul 9 – Familie

  • Familienrecht
  • Kinder – & Jugendhilferecht
  • Familie und Alter im Recht
  • Soziologie des Lebensalters und der Familie


5 ECTS

Modul 9 vermittelt Grundkenntnisse im Familienrecht (z.B. zur Ehe und möglichen Güterständen, zu allen sorge- und umgangsrechtlichen Fragen bei Trennung und Scheidung, zur Begründung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Ehepartner:in und Kinder). Daneben stehen sozialrechtliche und sozialwissenschaftliche Inhalte auf dem Programm. Im Kinder- und Jugendhilfrecht lernen die Studierenden u.a. die Aufgaben und Handlungsinstrumente des Jugendamts (z.B. Erziehungshilfen) sowie andere Beratungsangebote der Sozialpädagogik kennen. Gegenstand der Familiensoziologie sind u.a. verschiedene Lebensformen (z.B.  Kernfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, Patchworkfamilien, etc.) und Lebenslagen sowie deren Bedeutung für die sozialrechtliche Beratung und Regelung. 

Modul 10 – Ausgewählte Gebiete des Zivilrechts – 1. Teil

  • Sachenrecht und Erbrecht 
  • Sachenrecht


ECTS im 4. Semester

Der erste Teil des Moduls, das im vierten Semester fortgesetzt wird, umfasst das gesamte Spektrum des Sachenrechts, wobei der Schwerpunkt im sog. Mobiliarsachenrecht und nicht bei Immobilien liegt. Außerdem lernen die Studierenden die zentralen Fragestellungen des Erbrechts kennen, also erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (wie Testament und Erbvertrag) und wie sich die gesetzliche Erbfolge nach einem Erbfall bestimmt. Gegenstand sind weiterhin das internationale Privatrecht und das Betreuungsrecht.  Das Modul wird in der Regel mit einer Hausarbeit nach dem vierten Semester abgeschlossen.

Modul 11 – Kommunikation und Beratung

  • Kommunikation und Beratung
  • Übungen zu Kommunikation und Beratung 


5 ECTS

Sachverhalte aus Behörden-/Referenten- oder Beratungssicht zu ermitteln oder Konflikte zu schlichten, erfordert eine Vielzahl kommunikativer Fähigkeiten. In diesem Modul lernen die Studierenden komminikationswissenschaftliche und psychologische Grundlagen der Kommunikation und Beratung sowie deren Leistungen und Grenzen der Beratung kennen. Wir simulieren dafür u.a. Beratungssituationen in Rollenspielen. Neben werden Coaching, Supervision und Methoden der Gesprächsanalyse vermittelt. Das Modul schließt mit einer mündlichen Prüfung ab.


4. Semester

Modul 5B – Fremdsprache

  • Wahl einer Sprache aus dem Angebot des Sprachenzentrums


5 ECTS

Im Rahmen dieses Moduls vervollständigen die Studierenden ihre Fremdsprachenkenntnisse. Das Sprachenzentrum bietet dafür eine Vielzahl an Sprachkurse auf unterschiedlichen Niveaus an: z.B. Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Italienisch, Persisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Suaheli oder Türkisch. Das Modul kann in jedem Semester oder als Intensivkurs in den Semesterferien abgeschlossen werden.  Im sozialrechtlichen Berufsalltag können Fremdsprachenkenntnisse ein echter Vorteil sein – nicht nur im Migrationsrecht. 

Modul 6 – Gesundheit – Grundlagen

  • Gesundheitssoziologie
  • Gesundheitsrecht mit Falltraining


5 ECTS

Was hält uns gesund und was macht uns krank? Welche Faktoren sind zu bedenken, wenn wir Gesundheitsversorgung verbessern wollen? Welche Gesetze sichern uns gegen das Risiko Krankheit ab? Auf welche Leistungen haben wir nach den einschlägigen Rechtsnormen einen Anspruch? Diese Fragen sind Gegenstand der soziologischen und rechtlichen Lehrveranstaltungen des Moduls 6.  Dabei steht im Rechtsteil die gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) im Fokus. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Lehre. In einem Falltraining wenden die Studierenden ihr theoretisches Wissen an. Häufig werden Exkursionen oder ein Moot Committee zum Leistungskatalog in der GKV angeboten. In der schriftlichen Prüfung lösen die Studierenden einen Fall und beantworten Fragen zur Gesundheitssoziologie.

Modul 10 – Ausgewählte Gebiete des Zivilrechts – 2. Teil

  • Schuldrecht Allgemeiner Teil (AT)
  • Schuldrecht Besonderer Teil (BT)


10 ECTS

Im zweiten Teil des Moduls wird zunächst das Schuldrecht AT behandelt, wobei der Schwerpunkt bei den Leistungsstörungen und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen liegt. Im Anschluss beschäftigen sich die Studierenden mit Fragen des Schuldrecht BT, also Ansprüchen aus vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. In einer Übung lösen die Studierenden Fälle aus dem gesamten Bereich des Schuldrechts. Das Modul schließt mit einer juristischen Fallhausarbeit ab, in der die Studierenden einen komplexen Sachverhalt lösen, der rechtliche Aspekte des BGB AT, Schuldrechts, Sachenrechts und des Erbrechts umfasst. 

Modul 13 – Sozialinformatik

  • Sozialdatenschutz
  • Sozialinformatik


5 ECTS

Die Digitalisierung ist nicht nur ein Thema der Wirtschaft, sondern gehört auch in sozialen Einrichtungen zum heutigen Standard. Mobile Apps für das Erfassen von Gesundheitsdaten bis hin zur digitalen Antragstellung von BAföG. All diese Themen sind Gegenstand des Moduls Sozialinformatik. Darüber hinaus wird der Sozialdatenschutz behandelt, der aufgrund der umfassenden personenbezogenen Daten immer mehr in den Vordergrund rückt. Grundlagen der Informatik werden von einem Praktiker vermittelt.

Modul 15 – Konfliktmanagement

  • Konfliktmanagement 
  • Alternative Dispute Resolution (ADR)
  • Mediation 


5 ECTS

Im Lebensalltag wie auch bei Behördengängen kann es schnell zu Konflikten kommen (z.B. zum Bestehen von Ansprüchen oder zur Höhe von Geldleistungen oder zum Umfang von Rechten und Pflichten von zwei Vertragsparteien). In diesem Modul führen drei hauptamtlich tätige Güterichter die Studierenden an alternative Streitbeilegungsmethoden (im Englischen:  Alternative Dispute Resolution) und insbesondere an die Mediation heran. Neben den theoretischen Grundlagen (z.B. zu Konfliktarten, -symptome und -dynamiken) üben die Studierenden das Verhandeln und Vermitteln. Anwendungsfelder sind insbesondere die Familienmediation, eine Tätigkeit bei Schlichtungsstellen und Konfliktmanagement in Organisationen. Das Modul wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Modul 17 – Sozialrechtliches Wahlpflichtmodul

  • Wahl eines Moduls im Umfang von 5 ECTS


5 ECTS

In diesem Modul können die Studierenden eine oder – je nach Umfang – zwei Lehrveranstaltungen zu sozialrechtlichen oder sozialrechtsrelevanten Themengebieten aus einem großen wechselnden Angebot auswählen. Im Sommersemester 2021 wurden z.B. folgende Lehrveranstaltungen angeboten: Praxis der Kommunikation und Beratung, Sozialrechtliche Behördenpraxis, Ausgewählte Probleme des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Betreuungsrecht, Migrationsrechtliche Rechtsberatung für Studierende der Law Clinic, Strafrechtliche Bezüge zum Sozialrecht, Beratungs- und Entscheidungspraxis in der ambulanten gesundheitlichen Versorgung aus der Perspektive Kassenärztlicher Vereinigungen, Lernen vom und im Ausland: Österreich. 


5. Semester

Modul 16a – Berufspraktische Seminar (BPS) – 1. Variante

  • Praktikum in einer Praxisstelle für sechs Monate


30 ECTS

Im 5. Fachsemester haben die Studierenden die Wahl: Sie absolvieren ein berufspraktisches Studium (BPS) bei Institutionen oder Unternehmen im In- oder Ausland oder studieren ein Semester lang im Ausland (vgl. dazu Modul 16b). Das BPS wird in Vollzeit abgeleistet und dient dazu, Einblicke in rechtliche und organisatorische Zusammenhänge der Praxisstelle zu geben. Studierende lernen während des BPS teilweise bereits den zukünftigen Arbeitsplatz kennen. Die Hochschule betreut die Studierenden im Vorfeld bei der Suche einer interessanten und geeigneten Praktikumsstelle intensiv. Zu vielen Praxispartnern bestehen sehr enge Kontakte.  Das Praktikum kann auch in mehreren Institutionen – zeitlich gesplittet – absolviert werden.

oder

Modul 16b – Auslandssemester (Anstelle BPS) – 2. Variante

  •  ein Semester an einer Universität/Hochschule im Ausland


30 ECTS

Wer statt des Berufspraktikums (BPS, vgl. dazu Modul 16a) das 5. Fachsemester für ein Auslandsstudium nutzen möchte, den unterstützen wir bei der Suche der richtgen Hochschule und auch im Hinblick auf eine finanzielle Förderung (z.B. durch das Programm Erasmus+).  Wir haben ein großes Netz an Partnerhochschulen im Ausland, an denen sich unsere Studierenden wohl fühlen, das Studium in einem anderen Land kennen lernen und Sprachkenntnisse erweitern können. Neben Hochschulen in Europa (z.B. in Frankreich, Schweden oder der Türkei) haben wir auch Partner in vielen anderen Regionen der Welt (z.B. in Neuseeland, China, Brasilien oder in den USA).


6. Semester

Schwerpunkte 

im 6. und 7. Fachsemester

Die Studierenden wählen zwei Schwerpunkte, in denen sie ihre Kompetenzen ausbauen und vertiefen. Jedes Schwerpunktsmodul erstreckt sich dabei über das 6. und das 7. Semester.

RECHT DER SOZIALEN DIENSTE – M18a/19a

6. Semester (vertiefender Überblick zum Recht der sozialen Dienste):

Der Schwerpunkt gibt einen vertiefenden Überblick über das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), das Rehabilitations- und Teilhaberecht von Menschen mit Behinderung (SGGB IX) und das Sozialhilferecht (SGB XII) und befähigt die Studierenden zum Lösen komplexer Fälle aus dem Leistungsrecht dieser und daran angrenzender Rechtsgebiete. 

 7. Semester (Übungsfälle und Präsentation): 

Sozialrichter stellen Fälle und die rechtliche Rahmenbedingungen vor. Die Studierenden geben eine Einschätzung dazu ab, wie das Sozialgericht jeweils entscheiden würde. In einem zweiten Teil versetzen sich die Studierenden in die Rolle von unterschiedlichen Trägern sozialer Dienste und nehmen aus dieser Perspektive eine sozialleistungsrechtliche Bewertung vor. Dafür bereiten sie eine Präsentation oder eine andere kreative Umsetzung ihrer Diskussionsergebnisse vor.

Sozialversicherungsrecht – M18B/19B

6. Semester (Vertiefungsgrundlagen, Übungen und Referatsseminar):
Gegenstand des Schwerpunkts sind ausgewählte Aspekte des Sozialversicherungsrechts. Dazu werden aktuelle und praxisrelevante Fragestellungen in einer Vorlesung vorgestellt und diskutiert, wobei auch das Rehabilitationsrecht als Querschnittsmaterie eine große Rolle spielt. Gegenstand der Übung sind gerichtliche Entscheidungen aus den Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung. Die Studierenden schließen den ersten Teil dieses Schwerpunkts mit einer juristischen Fallhausarbeit ab, in der Sie sie einen komplexen Sachverhalt aus dem Sozialversicherungsrecht rechtsgutachterlich lösen.

7. Semester (Europäisches Sozialversicherungsrecht) 

Im zweiten Teil des Schwerpunktes wird das europäische Sozialrecht behandelt. Nach einem Input in Form eines Blockseminars wird der Kurs als Referatsseminar weitergeführt, die Studierenden erarbeiten jeweils ein Thema im Bereich des europäischen Sozialrechts und präsentieren dieses im Seminar.

Gesundheitsrecht – Vertiefung – M18c/19c

6. Semester (Ausgewählte Fragen des Gesundheitsrechts):
Im ersten Teil des Schwerpunkts werden ausgewählte Rechtsfragen aus dem Gesundheitsrecht behandelt. Hier stehen häufig aktuelle Themen im Fokus (z.B. Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, die Neuausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdiensts, digitale Gesundheitsangebote, etc.). Studierende lernen, das jeweilige Thema in seinen Schnittstellen (z.B. zur Gesundheitssoziologie oder -ökonomie) zu erfassen und zu bearbeiten. In einer zweiten Lehrveranstaltung werden häufig Praxisinstitutionen aus dem Gesundheitswesen mit ihren Experten eingebunden, die Einblicke in das jeweilige Tätigkeitsgebiet geben. Die Studierenden lernen die Durchführung von Projekten zu einem ausgewählten Thema aus dem Gesundheits- recht und lernen dafür auch ansprechende Poster zu erstellen oder vertonte Folien einzusetzen. Prüfungsleistung: Projektarbeit.

7. Semester (Pflegerecht):
Im zweiten Teil des Schwerpunktmoduls wird in der Regel das Pflegerecht behandelt. Im Mittelpunkt steht dabei die soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Daneben werden aber auch das Heimrecht und angrenzende rechtspraktische Fragen der Bevollmächtigung und von Patientenverfügungen thematisiert. Die Studierenden vertiefen ihr Wissen im Gesundheits- und Pflegerecht durch das Lösen komplexer und praxisrelevanter Fälle.

Migrationssozialrecht – M18D/19D

6. Semester (Grundlagen zum Migrationssozialrecht):

 Das Schwerpunktmodul „Migrationssozialrecht“ behandelt  das Migrationssozialrecht mit Bezügen zum Völkerrecht und Europarecht. Die Studierenden werden durch die Vorlesung und umfangreiche Materialien in die Lage versetzt,  auch komplexe Sachverhalte aus dem Migrationssozialrecht einordnen und lösen zu können. Prüfungsleistung ist die Auseinandersetzung mit einer migrationssozialrechtlichen Fragestellung im Rahmen einer Hausarbeit.

7. Semester (Ausgewählte Themen zum Migrationssozialrecht):

Im zweiten Teil des Schwerpunkts setzen sich die Studierenden mit ausgewählten Themen des Migrationssozialrechts auseinander.  Im Rahmen eines Seminars stellen sie jeweils ihr Hausarbeitsthema in einer Präsentation eines wissenschaftlichen Posters vor und leiten eine Diskussionsrunde. 

Modul X – Cross tudies

  • Selbst wählbare interdisziplinäre Kompetenzen 


5 ECTS

Die Studierenden sollen in diesem Modul analytische, sprachlich-rhetorische und selbstrefelexive Kompetenzen in Bezug auf Kommunikation entwickeln und in die Lage versetzt werden, juristische, soziologische, kommunikationsorientierte Fragestellungen oder weitere fachwissenschaftliche Fragestellungen aus einer übergeordneten Perspektive zu reflektieren. Dafür können sie aus dem breiten Angebot der Hochschule ein Seminar und Übungen, aber auch andere Lehrformate auswählen. Hier wird der Blick über den Tellerrand des eigenen Fachs hinaus möglich. Auch eine weitere Sprache kann erlernt werden. Wer sein Wissen im Bereich Sozialrecht vertiefen möchte, kann ein zusätzliches Seminar aus dem Angebot des Moduls „Sozialrechtliches Wahlpflichtmodul“ (vgl. Modul 17) wählen. Die Belegung wird durch einen workload-Nachweis erbracht. Es müss keine Prüfung abgelegt werden.

Modul 20 – Zivilprozessrecht

  • Zivilprozessrecht


5 ECTS

Die Studierenden erlenen die zivilprozessualen Spielregeln, die für die Anrufung der sog. ordentlichen Gerichte gelten. Das sind die Amts- und die Landgerichte, die Oberlandesgerichte (Berufungsinstanz) und der Bundesgerichtshof (Revisionsinstanz) gelten. Das Prozessrecht dient der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Es ist überwiegend in der Zivilprozessordnung geregelt (ZPO). Vor den Sozialgerichten findet die ZPO ergänzend Anwendung. Gegenstand sind auch die Freiwillige Gerichtsbarkeit, Beratungsrecht, Kostenrecht (also wer die Kosten trägt) und Vollstreckungsrecht (z.B die Frage, was nach Erhalt eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids zu tun ist). Das Wissen wird in der Regel in einer Klausur geprüft.

Modul 21 – Management Sozialer Einrichtungen

  • Management sozialer Einrichtungen 

5 ECTS

In den 1980/90er Jahren hielt in privaten und öffentlichen Unternehmen eine moderne Form der Betriebsführung Einzug. Auch Behörden orientieren sich mehr und mehr an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Wir befassen uns mit diesen Entwicklungen und Auswirkungen und diskutieren diese. Auch Prozessoptimierungen in Behörden werden näher analysiert und bewertet. Die Prüfung wird durch eine Hausarbeit abgelegt.

Modul 23 – Sonderprobleme Recht und Gesellschaft

  • Ausländerrecht
  • Migrationssoziologie

5 ECTS

In der Vorlesung zum Ausländerrecht geht es um die Themengebiete Freizügigkeitsrecht, Arbeit und Aufenthalt, Aufenthalt und Flucht, Aufenthalt und Familie und das Staatsangehörigkeitsrecht, die anhand von Urteilsanalysen z.B. vertieft werden. In der Vorlesung Ausländersoziologie geht es  um verschiedene Migrationsformen, systemtheoretische Ansätze der Migrationssoziologie und die Auswirkungen von Migration.


7. Semester

Modul 22 – ADR im Sozialrecht

  • ADR
  • Gewaltfreie Kommunikation 
  • Mediation


5 ECTS

Im Modul befassen wir uns mit alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten in sozialrechtlichen Kontexten  und deren Vorteile gegenüber klassischen gerichtlichen Verfahren. Die Studierenden lernen außerdem anhand von sozialrechtlichen Fällen zu beurteilen, welche Möglichkeiten der Konfliktlösung sich bei bestimmten Sachverhalten am besten anbieten. Die Vorlesung wird von zwei Seminaren begleitet, in denen wahlweise Methoden der Mediation oder die Gewaltfreie Kommunikation behandelt werden.

MODUL 24 – Abschlussmodul

  • Verfassen einer Bachelorarbeit
  • Abschlussgespräch

15 ECTS

Die Studierenden schließen ihr Studium mit der Bachelorarbeit – auch Bachelorthesis genannt – ab.  Dafür bearbeiten sie über einen Zeitraum von 9 Wochen ein mit zwei Gutachter:innen abgestimmtes Thema und setzen sich damit vertieft auseinander. Wir unterstützen durch begleitende Seminarangebote, in denen wichtige Fragen rund um die Bachelorarbeit behandelt werden. Neben methodischen Hinweisen zur Themensuche, zur Planung oder neben Schulungsangeboten in Zitationsprogrammen stehen vor allem die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens nochmals im Vordergrund. Im Seminar entwickelt sich zudem häufig ein für die Absolvent:innen angenehmer Austausch zwischen den Kommiliton:innen. Die Abschlussarbeit ist zudem Gegenstand eines Abschlussgesprächs mit den Gutachter:innen. Das Abschlussgespräch wird nicht benotet.