Was ist Sozialrecht?


Warum Sozialrecht studieren?

Deutschland ist ein Sozialstaat und die Palette von Sozialleistungen ist
breit gefächert (Krankenversicherung, Bürgergeld, Wohngeld, Rente, …). Das Sozialrecht ist das einzige Rechtsgebiet, mit dem alle von uns in Berührung kommen und das sehr häufig – ob selbst oder bei Fragen im Familien-/Freundes- oder Bekanntenkreis. 
Es fehlt dringend an Expert*innen im Sozialrecht. Arbeitgeber*innen (Sozialversicherungsträger, Verbände oder Behörden) treten an den Studiengang heran, weil sie gut ausgebildete Abolvent*innen suchen. 

Das Studium bildet nicht nur für klassische Berufe im Sozialrecht (Beratung, Sachbearbeitung, Referententätigkeiten, Wissenschaft) aus, sondern hilft auch im privaten Alltag – z.B. bei der Absicherung gegen Krankheit, der Beantragung von Bürgergeld, der Betreuuung von Migrant*innen, der Suche nach einem Pflegeheimplatz oder der Absicherung im Alter. 
Wer sich nicht zutraut, ein rechtswissenschaftliches Studium zu wählen, kann im Bachelor-Studiengang Sozialrecht Kompetenzen erwerben, die im Jurastudium von Justizprüfungsämtern und Universitäten in Deutschland im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und in Schlüsselqualifikationen angerechnet werden können. Wer sich nach einer breiten Qualifizierung im öffentlichen und im privaten Recht auf das Sozialrecht spezialisieren will, ist im Sozialrechtsstudium gut aufgehoben.