Von Robert Brimberry
Die Abgabepauschale für die Künstlersozialkasse beträgt wie in den Vorjahren weiterhin 4,2 Prozent, wie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist (BGBl. 2021 I 4243). Die entsprechende Verordnung wurde kürzlich vom Bundessozialministerium auf den Weg gebracht.