Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die gleichzeitige Abgabe von einer Krankmeldung und Kündigung die Beweiskraft für den Fall der Lohnfortzahlung mindert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen sich bei Lohnfortzahlung wegen Krankheit im Falle einer Kündigung nicht automatisch auf den Krankenschein berufen können. Grund ist, dass bei gleichzeitiger Einrichtung von Kündigung und Krankmeldung erhebliche Zweifel bestehen, ob die Krankheit nicht vorgeschoben ist, soweit die Dauer der Krankheit bis zum Kündigungszeitpunkt andauert.