NEWS: KOOPERATIVES STUDIUM

Zum Wintersemester 24/25 wird der Studiengang Sozialrecht als Kooperatives Studium angeboten. Erfahren Sie mehr darüber!

Universität Potsdam

Anerkennungsmöglichkeiten aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) für das Studium rechtswissenschaften in Potsdam
Stand: 21. Juni 2023

Eingangsschild am Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam mit Studierenden aus Fulda –
Foto: Robert Brimberry

Uni-Steckbrief

Name: Universität Potsdam

Stadt: Potsdam
Bundesland: Brandenburg

Zuständiges Landesjustizprüfungsamt: Berlin

Anbindung ÖPNV: S-Bahnhof Griebnitzsee am Campus (Linie 7)
Anbindung PKW: A10 (Berliner Ring), A100 (Berliner Stadtring) und A115 (Autobahnen), B1 (Bundesstraßen)

Entfernung zu Fulda: 424 km
Kürzeste Verbindung von Fulda: FlixTrain und S-Bahn in 3 Stunden und 50 Minuten
Alternative Verbindungen von Fulda:
– 3 Stunden und 59 Minuten (ICE)
– 4 Stunden und 30 Minuten (Auto)
– 7 Stunden und 17 Minuten (Regionalzug)

Zwischenprüfungsfrist:
Ende des 5. Fachsemesters

Die Juristische Fakultät befindet sich auf dem Campus Griebnitzsee. Unweit von dort ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fußläufig erreichbar.

Aufbau der Zwischenprüfung in Potsdam

Die Zwischenprüfung an der Universität Potsdam ist wie üblich in die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht unterteilt, in denen Klausuren zu schreiben sind. In den jeweiligen Rechtsgebieten sind jeweils zwei Vorlesungsabschlussklausuren zu schreiben. Bei den Grundlagenfächern wird in der Regel Europäische Rechtsgeschichte angeboten, in der eine Vorlesungsabschlussklausur zu schreiben ist. Hausarbeiten sind keine zu erbringen. 

Klausuren

KfZ-Haftpflichtversicherung mit Auto-Rücklicht als Beispiel für das Zivilrecht – Foto: Robert Brimberry

Zivilrecht

mindestens zwei Vorlesungsabschlussklausuren

Veranstaltungsangebot:
1. Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB)
2. Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II 
(Schuldrecht, Allgemeiner Teil) mit Methodik 
der Fallbearbeitung
3. Schuldrecht, Besonderer Teil I u. II

Amtsblatt und Grundbucheintrag als Symbol für das Öffentliche Recht – Foto: Robert Brimberry

Öffentliches Recht

mindestens zwei Vorlesungsabsschlussklausuren

Veranstaltungsangebot:
1. Staatsrecht I (mit Bezügen zur Staatslehre)
2. Staatsrecht II
3. Allgemeines Verwaltungsrecht I (mit Verwaltungsprozessrecht) oder wahlweise Europarecht

Tätigkeit als Staatsanwalt im Prozess Green Pioneers am Amtsgericht Fulda – Foto: Robert Brimberry

Strafrecht

mindestens zwei Vorlesungsabschlussklausuren

Veranstaltungsangebot:
1. Strafrecht, Allgemeiner Teil I
2. Strafrecht, Allgemeiner Teil II
3. Strafrecht, Besonderer Teil I (Nichtvermögensdelikte)

Grundlagenfächer und Hausarbeiten

Notwendige Literatur in der Bibliothek – Foto: Robert Brimberry

Grundlagenfächer

Veranstaltungsangebot:
Europäische Rechtsgeschichte I und II

Hausarbeit mit Fußnoten – Foto: Robert Brimberry

Hausarbeiten

Keine Hausarbeit für die Zwischenprüfung vorgesehen.

Was wird angerechnet?

Anrechnung aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) auf die Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam.

Nach aktuellem Stand werden nach unseren Erfahrungen folgende Leistungen auf die Zwischenprüfung angerechnet:

Klausuren:

– Zivilrecht –
2 von 2 oder 1 von 2 Vorlesungsabschlussklausuren

Modul 2 –  Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts (10 ECTS) auf Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB)

Modul 10 –  Ausgewählte Gebiete des Zivilrechts
(10 ECTS) auf Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) mit Methodik  der Fallbearbeitung
oder alternativ: Schuldrecht, Besonderer Teil I u. II

– Öffentliches Recht –
2 von 2 Vorlesungsabschlussklausuren

Modul 3 – Verfassungsrecht (5 ECTS) auf 

Staatsrecht I (mit Bezügen zur Staatslehre)

 oder alternativ: Staatsrecht II

1.  Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht (10 ECTS) auf Allgemeines Verwaltungsrecht I (mit Verwaltungsprozessrecht)
oder alternativ:
2. Modul 14 – Europäisches Recht und Europäische Integration (5 ECTS) auf Europarecht

– Strafrecht –
0 von 2 Vorlesungsabschlussklausuren

Keine Anrechnung möglich.

Grundlagen:

1 von 1 Vorlesungsabschlussklausuren
Modul 1 –  Sozialwissenschaftliche und ökonomische Dimensionen des Rechts (10 ECTS) auf Grundlagenfach


Hausarbeiten:
Keine Leistungen erforderlich.

Fuldaer Studierende vor der Mensa am Campus Griebnitzsee – Foto: Robert Brimberry

Stand nach der Anrechnung

Es werden  etwa 71 % der Zwischenprüfung in Potsdam durch das Studium Sozialrecht LL.B. in Fulda erfüllt (gerechnet nach Anzahl der Leistungen).

Nach dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) sind folgende Leistungen für die Zwischenprüfung erbracht:

2 von 2 oder 1 von 2 notwendigen Vorlesungsabschlussklausuren in Zivilrecht 

2 von 2 notwendigen Vorlesungsabschlussklausuren in Öffentliches Recht 

0 von 2 notwendigen Vorlesungsabschlussklausuren in Strafrecht 

1 von 1 notwendigen Vorlesungsabschlussklausuren

Weitere Anrechnungen

Nach unseren Informationen könnten folgende (weitere) Anrechnungen möglich sein:

1.  Schlüsselqualifikation Kommunikation: Modul 5a Theorie und Praxis sozialer Kommunikation, Modul 11 Kommunikation und Beratung, Modul 15 Konfliktmanagement oder Modul 22 ADR.

2. Fremdsprachenkompetenz: Modul 5b Fremdsprache (z.B. English Law and Terminology).

Weiterführende Links und Quellen:

Nützliche Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaften in Potsdam
1. Webseite der Universität Potsdam zum Studiengang
2. Informationen über den Aufbau des Studiums in Potsdam

Zuständige Prüfungsämter
1. Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
2. Prüfungsamt der Juristischen Fakultät Potsdam

Rechtsgrundlagen
1. Prüfungsordnungen der Juristischen Fakultät Potsdam
2. Links zu Rechtsgrundlagen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes Berlin und Brandenburg

Haftungsausschluss und Hinweis:
Unsere Informationen sind sorgfältig recherchiert und überprüft. Trotzdem bieten wir zu allen Angaben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hier wird lediglich der Erfahrungsstand der Studierenden wiedergegeben. Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung, weshalb von dieser Darstellung durch das Prüfungsamt der Universität abgewichen werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Studienverlauf zu Abweichungen der Prüfungsform gekommen ist oder sich die Rechtsgrundlagen verändert haben. Allerdings versuchen wir die Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich, auf die sich berufen werden könnte.