Anerkennungsmöglichkeiten aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) für Rechtswissenschaften in Göttingen
Stand: 21. Juni 2023
Uni-Steckbrief
Name: Georg-August-Universität Göttingen
Stadt: Göttingen
Bundesland: Niedersachsen
Zuständiges Landesjustizprüfungsamt: Celle
Anbindung ÖPNV: ICE und Regionalverkehr (Universität vom Bahnhof fußläufig erreichbar)
Anbindung PKW: A7 und A38 (Autobahnen), B3 und B27 (Bundesstraßen)
Entfernung zu Fulda: 143 km
Kürzeste Verbindung von Fulda: ICE in 52 Minuten (+7 Minuten Fußweg)
Alternative Verbindungen von Fulda:
– 59 Minuten (FlixTrain)
– 1 Stunde und 25 Minuten (Auto)
– 2 Stunden und 25 Minuten (Regionalzug)
Zwischenprüfungsfrist:
Ende des 4. Semesters (jedoch auch 5. Semester oder höher in Sonderfällen)
Aufbau der Zwischenprüfung in Göttingen
Die Zwischenprüfung an der Georg-August-Universität Göttingen ist wie üblich in die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht unterteilt, in denen Klausuren zu schreiben sind. Die Universität verwendet hierzu ein eigenes Punktesystem, um festzustellen, dass ausreichend Klausuren in den jeweiligen Rechtsgebieten geschrieben wurden. Von diesen Klausuren müssen zwei in Grundlagenfächern geschrieben werden. Die Grundlagenfächer sind einem jeweiligen Rechtsgebiet zugeordnet. In der Regel müssen die Klausuren der Grundlagenfächer in unterschiedlichen Rechtsgebieten geschrieben werden. Nur bei den Grundlagenfächern im Zivilrecht besteht die Ausnahme, dass beide dem Zivilrecht zugeordneten Klausuren geschrieben werden können, um das Ziel mit den zwei Grundlagenfächern abzuschließen. Daneben sind zwei Hausarbeiten zu schreiben. Eine davon muss im Zivilrecht oder Öffentlichen Recht geschrieben werden und die andere im Strafrecht oder in einem Grundlagenfach. Durch Hausarbeiten werden keine Punkte vergeben, sondern nur durch Klausuren.
Zivilrecht
mindestens 20 Punkte durch Klausuren
Veranstaltungsangebot:
Grundkurs I (9 Punkte)
Grundkurs II (9 Punkte)
Grundkurs III (4 Punkte)
Sachenrecht I (4 Punkte)
Sachenrecht II (4 Punkte)
Zugehörige Grundlagenfächer:
Deutsche Rechtsgeschichte I/ II
(4 Punkte)
Römische Rechtsgeschichte I/ II
(4 Punkte)
Öffentliches Recht
mindestens 15 Punkte durch Klausuren
Veranstaltungsangebot:
Staatsrecht I (7 Punkte)
Staatsrecht II (7 Punkte)
Staatsrecht III (4 Punkte)
Verwaltungsrecht (7 Punkte)
Zugehörige Grundlagenfächer:
Verfassungsgeschichte der Neuzeit (4 Punkte)
Allgemeine Staatslehre (4 Punkte)
Kirchenrecht (4 Punkte)
Strafrecht
mindestens 13 Punkte durch Klausuren
Veranstaltungsangebot:
Strafrecht I (8 Punkte)
Strafrecht II (8 Punkte)
Strafprozessordnung (5 Punkte)
Zugehörige Grundlagenfächer:
Rechtsphilosophie (4 Punkte)
Grundlagenfächer und Hausarbeiten
Grundlagenfächer
mindestens zwei Grundlagenfächer als Klausur
Veranstaltungsangebot:
– Zivilrecht –
(beide Grundlagenfächer hier möglich)
Deutsche Rechtsgeschichte I/ II
(4 Punkte)
Römische Rechtsgeschichte I/ II
(4 Punkte)
– Öffentliches Recht –
(eins mit Zivilrecht oder Strafrecht kombinieren)
Verfassungsgeschichte der Neuzeit (4 Punkte)
Allgemeine Staatslehre (4 Punkte)
Kirchenrecht (4 Punkte)
-Strafrecht-
(mit Öffentliches Recht oder Zivilrecht kombinieren)
Rechtsphilosophie (4 Punkte)
Hausarbeiten
zwei Hausarbeiten bestehen
1. Hausarbeit in Zivilrecht oder Öffentliches Recht
2. Hausarbeit in Strafrecht oder einem Grundlagenfach
Was wird angerechnet?
Anrechnung aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) auf die Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaften an der
Georg-August-Universität Göttingen.
Nach aktuellem Stand werden nach unseren Erfahrungen folgende Leistungen auf die Zwischenprüfung angerechnet:
Klausuren:
– Zivilrecht –
9 von 20 Punkten
Modul 2 – Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts (10 ECTS) auf Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (9 Punkte)
– Öffentliches Recht –
14 von 15 Punkten
Modul 3 – Verfassungsrecht (5 ECTS) auf Staatsrecht II (7 Punkte)
Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht (10 ECTS) auf Verwaltungsrecht (7 Punkte)
– Strafrecht –
0 von 13 Punkten
Keine Anrechnung möglich.
Grundlagen:
Keine Anrechnung möglich.
Hausarbeiten:
Modul 10 – Ausgewählte Gebiete des Zivilrechts
(10 ECTS) auf Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen Recht
Link zur Datenbank über Anerkennungen an der Georg-August-Universität Göttingen
Stand nach der Anrechnung
Es werden etwa 48 % der Zwischenprüfung in Göttingen durch das Studium Sozialrecht LL.B. in Fulda erfüllt (gerechnet nach Credits und Anzahl der Hausarbeiten).
Nach der Anrechnung erfolgt die Einstufung in das 2. Fachsemester.
Nach dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) sind folgende Leistungen für die Zwischenprüfung erbracht:
9 von 20 notwendigen Punkten in Zivilrecht
14 von 15 notwendigen Punkten in Öffentliches Recht
0 von 13 notwendigen Punkten in Strafrecht
1 von 2 Hausarbeiten (so, dass nur noch die in Strafrecht oder einem Grundlagenfach erforderlich ist)
0 von 2 Grundlagenfächern
Weitere Anrechnungen
Nach unseren Informationen könnten folgende (weitere) Anrechnungen möglich sein:
- Modul 3 ( Verfassungsrecht) in Fulda fürdie Klausur Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) statt Staatsrecht II (Grundrechte) in Göttingen
- Die Schwerpunkte (Modul 18/19) des Studiengangs Sozialrecht auf die vorbereitende Leistung in Göttingen.
- Schlüsselqualifikation Kommunikation (Fulda): Modul 5a Theorie und Praxis sozialer Kommunikation, Modul 11 Kommunikation und Beratung, Modul 15 Konfliktmanagement oder Modul 22 ADR beim Landesjustizprüfungsamt Celle.
- Fremdsprache (Fulda): Modul 5b Fremdsprache (z.B. English Law and Terminology) beim Landesjustizprüfungsamt Celle.
- Lehrveranstaltungen der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften (Fulda): Modul 1 (Sozialwissenschaftliche und ökonomische Dimensionen des Rechts )beim Landesjustizprüfungsamt Celle
Weiterführende Links und Quellen:
Nützliche Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaften in Göttingen
1. Webseite der Juristischen Fakultät in Göttingen zum Studiengang
2. Webseite der Fachschaft Jura in Göttingen zum Thema Zwischenprüfung
Zuständige Prüfungsämter
1. Landesjustizprüfungsamt in Celle
2. Prüfungsamt der Juristischen Fakultät Göttingen
Rechtsgrundlagen
1. Prüfungsordnungen der Juristischen Fakultät Göttingen
2. Links zu Rechtsgrundlagen des Landesjustizprüfungsamts in Celle
Haftungsausschluss und Hinweis:
Unsere Informationen sind sorgfältig recherchiert und überprüft. Trotzdem bieten wir zu allen Angaben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hier wird lediglich der Erfahrungsstand der Studierenden wiedergegeben. Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung, weshalb von dieser Darstellung durch das Prüfungsamt der Universität abgewichen werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Studienverlauf zu Abweichungen der Prüfungsform gekommen ist oder sich die Rechtsgrundlagen verändert haben. Allerdings versuchen wir die Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich, auf die sich berufen werden könnte.