NEWS: KOOPERATIVES STUDIUM

Zum Wintersemester 24/25 wird der Studiengang Sozialrecht als Kooperatives Studium angeboten. Erfahren Sie mehr darüber!

Fernuniversität in Hagen

Anerkennungsmöglichkeiten aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) in Fulda für Jura an der FernUniversität in Hagen
Stand: 24. Juni 2023

Briefkopf auf Papier mit Logo der FernUniversität in Hagen – Foto: Robert Brimberry

Uni-Steckbrief

Name: FernUniversität in Hagen

Hauptsitz: Hagen
Weitere Standorte: Berlin, Bonn, Coesfeld, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, München, Neuss, Nürnberg, Stuttgart sowie Österreich (Bregenz, Linz, Wien, Saalfelden, Villach), Schweiz (Zürich), Ungarn (Budapest)
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen (Ausbildung entsprechend dem Landesrecht NRW, unabhängig vom Standort)

Zuständiges Landesjustizprüfungsamt: Düsseldorf
Jusitzprüfungsämter: Düsseldorf, Hamm und Köln

Es handelt sich hierbei um die einzige staatliche Universität in Deutschland deren Studiengangangebot im wesentlichen auf Fernunterricht basiert.


Entfernung von Frankfurt zu Fulda (nächster Standort): 104 km
Kürzeste Verbindung dorthin von Fulda: 
FlixTrain in 51 Minuten (FlixTrain, + 13 Minuten Fußweg) 

Alternative Verbindungen dorthin von Fulda:
– 1 Stunde und 21 Minuten (ICE, + 13 Minuten Fußweg)
– 1 Stunde und 21 Minuten (Regionalzug, + 13 Minuten Fußweg)
– 1 Stunde und 25 Minuten (Auto) 


Zwischenprüfungsfrist:
Sollfrist bis zum Ende des 4 . Fachsemesters (nicht muss!, siehe § 17 Abs. 2 der für das rechtswissenschaftliche Studium an der FernUniversität in Hagen )

Aufbau der Zwischenprüfung an der Fernuniversität

Die Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen ist wie üblich in die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht unterteilt, in denen nach Ableistung vorgegebener Module anschließend drei Aufsichtsarbeiten (Klausuren) in den drei Rechtsgebieten zu schreiben sind. Die Besonderheit im Gegensatz zu den Präsenzuniversitäten ist, dass das Studieren in der Regel nicht in Präsenz erfolgt sondern durch zugesandtes Lehrmaterial mit Unterstützung von Online-Vorlesungen und an  und  ein Überschreiten einer Zwischenprüfungsfrist führt derzeit an der FernUniversität in Hagen nicht zum Verlust des Prüfungsanspruchs. Jedoch kann an der FernUniversität in Hagen nur das Studium von Personen aufgenommen werden, die den Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben. Ein Wechsel in höheren Semestern vor Ablegung der Zwischenprüfung zu anderen Universitäten dürfte dann ausgeschlossen sein, wenn an dort durch Überschreiten der Zwischenprüfungsfrist schon der Prüfungsanspruch verloren sein dürfte. Üblicherweise ist dies nach dem 3./4./5. Semester der Fall. Es gibt jedoch einzelne Universitäten, bei denen eine längere Frist für die Erfüllung der Zwischenprüfung besteht (z.B. in Jena). Wer allerdings schon sehr dicht an der Zwischenprüfungsfrist ist, sollte kein Risiko eingehen.

Leistungen in der Zwischenprüfung

KfZ-Haftpflichtversicherung mit Auto-Rücklicht als Beispiel für das Zivilrecht – Foto: Robert Brimberry

Zivilrecht

Im Zivilrecht muss zur Zwischenprüfung eine Aufsichtsarbeit (Zwischenprüfungsklausur) geschrieben werden. Damit man zur Zwischenprüfung zugelassen wird, muss man mindestens drei der nachfolgenden Module absolvieren:

Veranstaltungsangebot:
– 1. Semester –
Allgemeiner Teil des BGB (Hausarbeit) – 55101

-2. Semester –
Schuldrecht Allgemeiner Teil  (Hausarbeit) – 55103

– 3. Semester –
a) Schuldrecht Besonderer Teil (Klausur) – 55106
b) Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (Klausur) – 55108

– 4. Semester –
Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrecht
(Online-Klausur) – 55109

Amtsblatt und Grundbucheintrag als Symbol für das Öffentliche Recht – Foto: Robert Brimberry

Öffentliches Recht

Beim Öffentlichen Recht muss zur Zwischenprüfung eine Aufsichtsarbeit (Zwischenprüfungsklausur) geschrieben werden. Um zu dieser Aufsichtsarbeit zugelassen zu werden, müssen die Module Staats- und Verfassungsrecht (55104) und Allgemeines Verwaltungsrecht (55111) absolviert werden:

Veranstaltungsangebot:
– 1. Semester –
Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts (Online-Klausur) – 55104

-2. Semester –
a) Europarecht I (Online-Klausur) – 55114
b) Europarecht II (Online-Klausur) – 55115

– 4. Semester –
Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
(Online-Klausur) – 55111

Tätigkeit als Staatsanwalt im Prozess Green Pioneers am Amtsgericht Fulda – Foto: Robert Brimberry

Strafrecht

Zur Zwischenprüfung muss im Strafrecht eine Aufsichtsarbeit (Zwischenprüfungsklausur) geschrieben werden für deren Zulassung mindestens zwei Module der nachfolgenden vorher absolviert werden müssen:

Veranstaltungsangebot:
– 2. Semester –
Strafrecht Allgemeiner Teil (Klausur) – 55504

– 3. Semester – 
Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (Hausarbeit) – 55517

– 4. Semester –
Strafrecht Besonderer Teil II (Klausur) – 55507 

Die Quoren: Zulassung zu den Zwischenprüfungsklausuren
und die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW

Notwendige Literatur in der Bibliothek – Foto: Robert Brimberry

Quorum für Zwischenprüfungsklausur

Anders wie an vielen Universitäten wird an der FernUniversität in Hagen die Zwischenprüfung mit dem Bestehen von drei Zwischenprüfungsklausuren in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht erreicht und nicht mit der Absolvierung von Modul- bzw. Veranstaltungspaketen. Für die Zulassung zur jeweiligen Aufsichtsarbeit für die Zwischenprüfung ist aber ein bestimmtes Modul- bzw. Veranstaltungspaket zu erfüllen:

– Zivilrecht –
Mindestens 3 Module nach Wahl aus folgendem Angebot:
– Allgemeiner Teil des BGB (55101)
– Schuldrecht Allgemeiner Teil (55103)
– Schuldrecht Besonderer Teil (55106)
– Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (55108)
==> Zulassung Zwischenprüfungsklausur Zivilrecht

– Öffentliches Recht –
Die Module:
– Staats- und Verfassungsrecht (55104)
– Allgemeines Verwaltungsrecht (55111)
==> Zulassung Zwischenprüfungsklausur
Öffentliches Recht

– Strafrecht –
Mindestens 2 Module nach Wahl aus folgendem Angebot:
– Strafrecht Allgemeiner Teil (55504)
– Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (55517)
– Strafrecht Besonderer Teil II (55507)
==> Zulassung Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Wurden alle drei Zwischenprüfungsklausuren bestanden, gilt die Zwischenprüfung insgesamt als bestanden.

Hausarbeit mit Fußnoten – Foto: Robert Brimberry

Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW

Wer in Nordrhein-Westfalen sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung (erstes Staatsexamen/Erste Juristische Prüfung) anmelden möchte, muss bereits mit den Studienleistungen ein bestimmtes Quorum erfüllen, um in NRW zugelassen zu werden.

Dieses Quorum umfasst:
Fünf Aufsichtsarbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie zwei weitere wahlweise in diesen drei Rechtsgebieten. Die Aufsichtsarbeiten zur Zwischenprüfungsklausur zählen nicht zum Quorum hinzu.

Vier häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie eine weitere wahlweise in diesen drei Rechtsgebieten.

Die Erfüllung des Quorums wird nach Erreichen von der FernUniversität in Hagen auf Antrag bescheinigt.

Wichtiger Hinweis: Anerkannte Leistungen können beim Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW nicht mitgezählt werden.

Was wird angerechnet?

Anrechnung aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) auf die Zulassungsvoraussetzungen zu den Aufsichtsarbeiten der Zwischenprüfung im Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ an der
FernUniversität in Hagen.

Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW: 

Wer später die staatliche Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen absolvieren möchte, sollte folgendes beachten:

Angerechnete Module werden bei der Erfüllung des Quorums grundsätzlich NICHT mitgezählt.

Gemäß dem aktuellen Studienverlaufsplan und den Anrechnungsmodalitäten:

Präsenzklausuren
5 Präsenzkausuren, davon mindestens 1 je Rechtsgebiet. Insgesamt sind nach Anrechnung noch
8 von 9 Aufsichtsarbeiten möglich.

– Zivilrecht –
(5 von 5 noch möglich)
55106 (Schuldrecht Besonderer Teil)
55108 (Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung)
55105 (Arbeitsvertragsrecht)
55501 (Rechtsgeschichte)
55110 (Internationales Privat- und Zivilprozessrecht)

– Öffentliches Recht –
(1 von 2 noch möglich)
55515 (Verwaltungsrecht Besonderer Teil I)

– Strafrecht –
(2 von 2 noch möglich)
55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil)
55507 (Strafrecht Besonderer Teil II)

Hausarbeiten
4 Hausarbeiten, davon mindestens 1 je Rechtsgebiet. Insgesamt sind nach Anrechnung noch 4 von 6  häusliche Arbeiten möglich.

– Zivilrecht –
(2 von 4 noch möglich)
55113 (Zivilprozessrecht)
55505 (Vertiefungsmodul Zivilrecht)

– Öffentliches Recht –
(1 von 1 noch möglich)
55516 (Verwaltungsrecht Besonderer Teil II)

– Strafrecht –
(1 von 1 noch möglich)
55517 (Strafrecht Besonderer Teil I und StPO)


Weitere Informationen zum Quorum

Nach aktuellem Stand werden nach unseren Erfahrungen folgende Leistungen auf die Voraussetzungen zur Zulassung der Zwischenprüfungsklausuren angerechnet:

(Die Erfüllung der Module für die Zwischenprüfungsklausuren und das Quorum nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW sind unabhängig voneinander. Jedoch sollte das Quorum beachtet werden, wenn man in Nordrhein-Westfalen die staatliche Pflichtfachprüfung ablegen möchte).

– Zivilrecht –
2 von 3 Module

Modul 2 –  Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts (10 ECTS) auf Allgemeiner Teil des BGB (55101)

Modul 10 –  Ausgewählte Gebiete des Zivilrechts

(10 ECTS) auf Schuldrecht Allgemeiner Teil (55103)

– Öffentliches Recht –
beide erforderlichen Pflichtmodule vollständig

Modul 3 – Verfassungsrecht (5 ECTS) auf Staats- und Verfassungsrecht (55104)
Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht (10 ECTS) auf Allgemeines Verwaltungsrecht (55111)

– Strafrecht –
0 von 2 Modulen

Keine Anrechnung möglich.

Nach dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) sind folgende Leistungen für die Zulassung zu den Zwischenprüfungsklausuren erbracht:

2 von 3 notwendigen Modulen im Zivilrecht 

Beide notwendigen Module im Öffentlichen Recht 

0 von 2 notwendigen Modulen im Strafrecht 


Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW:

– Präzenzklausuren –
8 von 9 Präsenzklausuren zur Erfüllung des Quorums (5, davon 1 je Rechtsgebiet) noch möglich, davon 5 im Zivilrecht, 1 im Öffentlichen Recht und 2 im Strafrecht.

– Hausarbeiten –
4 von 6 Präsenzklausuren zur Erfüllung des Quorums (4, davon 1 je Rechtsgebiet) noch möglich, davon 2 im Zivilrecht, 1 im Öffentlichen Recht und 1 im Strafrecht.

Wird eine Hausarbeit endgültig nicht bestanden, ist die staatliche Pflichtfachprüfung über das Studienangebot der FernUniversität in Hagen nicht mehr möglich.

Weitere Anrechnungen

Nach unseren Informationen könnten folgende (weitere) Anrechnungen möglich sein:

Derzeit keine weiteren Anrechnungen bekannt.

Weiterführende Links und Quellen:

Nützliche Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaften in Göttingen
1. Webseite über den Studiengang Erste Juristische Prüfung an der FernUniversität in Hagen
2. Webseite mit den Informationen zur Zwischenprüfung (Grundstudium)

Zuständige Prüfungsämter
1. Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
2. Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen

Rechtsgrundlagen
1. Prüfungsordnungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen

2. Weiterführende Links zu Rechtsgrundlagen des Justizprüfungsamtes in Hamm

Haftungsausschluss und Hinweis:
Unsere Informationen sind sorgfältig recherchiert und überprüft. Trotzdem bieten wir zu allen Angaben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hier wird lediglich der Erfahrungsstand der Studierenden wiedergegeben. Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung, weshalb von dieser Darstellung durch das Prüfungsamt der Universität abgewichen werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Studienverlauf zu Abweichungen der Prüfungsform gekommen ist oder sich die Rechtsgrundlagen verändert haben. Allerdings versuchen wir die Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich, auf die sich berufen werden könnte.