NEWS: KOOPERATIVES STUDIUM

Zum Wintersemester 24/25 wird der Studiengang Sozialrecht als Kooperatives Studium angeboten. Erfahren Sie mehr darüber!

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Anerkennungsmöglichkeiten aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) für das Studium rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Stand: 21. September 2023

Gebäude der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Mainz – Foto: Didare Bulut

Uni-Steckbrief

Name: Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Stadt: Mainz
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Zuständiges Landesjustizprüfungsamt: Mainz

Anbindung ÖPNV: Tram-Haltestelle Mainz Universität  (Linien 51/53)
Anbindung PKW: A60, A63, A643 (Autobahnen), B9, B40 (Bundesstraßen)

Entfernung zu Fulda: 150 km
Kürzeste Verbindung von Fulda:  1 Stunden und 42 Minuten (ICE) 


Alternative Verbindungen von Fulda: 
– 1 Stunden und 43 Minuten (Auto)
– 2 Stunden und 6 Minuten (Regionalzug)
Hinweis: Mainz liegt wie Fulda im Gebiet des Verkehrsverbundes RMV.

Zwischenprüfungsfrist:
Ende des 4. Fachsemesters (5. Fachsemester, soweit vom Prüfungsamt gestattet z.B. wegen fehlendem Veranstaltungsangebot bei Studieneinstieg in höherem Fachsemester)
Ausnahme: Bei Nachversuch bis 6. Semester, soweit die notwendigen 10 Wertungspunkte pro Rechtsgebiet nicht erreicht wurden, aber die Klausuren und Hausarbeiten insoweit bis zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden wurden.

Aufbau der Zwischenprüfung in Mainz

Die Zwischenprüfung an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz ist wie üblich in die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht unterteilt, in denen Klausuren zu schreiben sind. Angeboten werden in den Rechtsgebieten jeweils vier Veranstaltungen zu denen auch eine Klausur gehört. Bestanden werden müssen im Idealfall nur zwei Klausuren. Die Besonderheit in der Mainzer Zwischenprüfung besteht darin, dass drei Klausuren geschrieben werden müssen, soweit im jeweiligen Rechtsgebiet die 10 Wertungspunkte nicht erreicht wurden. Neben den Klausuren ist noch eine Hausarbeit nach eigener Wahl in einem der Rechtsgebiete zu schreiben, wobei die angebotene Hausarbeit semesterweise von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet rotiert.

Klausuren

KfZ-Haftpflichtversicherung mit Auto-Rücklicht als Beispiel für das Zivilrecht – Foto: Robert Brimberry

Zivilrecht

Im besten Fall zwei Klausuren *)

Veranstaltungsangebot:
1. Allgemeiner Teil des BGB
2. Schuldrecht I und 
Schuldrecht II (Allgemeiner Teil des Schuldrechts und vertragliche Schuldverhältnisse)
3. Gesetzliche Schuldverhältnisse
4. Sachenrecht

*) gelegentlich drei Klausuren, sofern eine Klausur mit 4 Punkten geschrieben wurde

Amtsblatt und Grundbucheintrag als Symbol für das Öffentliche Recht – Foto: Robert Brimberry

Öffentliches Recht

Im besten Fall zwei Klausuren *)

Veranstaltungsangebot:
1. Staatsrecht I (Staatsorganisation)
2. Staatsrecht II (Grundrechte)
3. Europarecht I
4. Allgemeines Verwaltungsrecht I/II (Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht)

Tätigkeit als Staatsanwalt im Prozess Green Pioneers am Amtsgericht Fulda – Foto: Robert Brimberry

Strafrecht

Im besten Fall zwei Klausuren *)

Veranstaltungsangebot:
1. Strafrecht I (Grundlagen und Allg. Teil 1)
2. Strafrecht II (Allg. Teil 2)
3. Strafrecht III (Delikte gegen die Person)
4. Strafrecht IV (Vermögensdelikte)

Grundlagenfächer und Hausarbeiten

Notwendige Literatur in der Bibliothek – Foto: Robert Brimberry

Hausarbeiten

Für die Zwischenprüfung ist insgesamt eine Hausarbeit vorgesehen. Diese kann wahlweise in einem der Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht geschrieben werden. Das Angebot rotiert semesterweise von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet.

Hausarbeit mit Fußnoten – Foto: Robert Brimberry

Besonderheit: Zehn Wertungspunkte

Eine Besonderheit an der Mainzer Zwischenprüfung ist, dass für das endgültige Bestehen der Zwischenprüfung im jeweiligen Rechtsgebiet durch Klausuren jeweils 10 Wertungspunkte erreicht werden müssen. Im besten Fall reichen zwei Klausuren im jeweiligen Rechtsgebiet aus. Im schlimmsten Fall müssen drei Klausuren in einem Rechtsgebiet geschrieben werden. 
Dabei wird jede juristische Klausur mit der üblichen Skala von 0 bis 18 Notenpunkten bewertet. 
Beim Zusammenrechnen der zwei Klausuren müssen 10 Wertungspunkte erreicht werden, was mit zwei Mal fünf oder mehr Notenpunkten erreicht wird. Hat man zweimal vier Notenpunkte (=8 Wertungspunkte) oder einmal vier und einmal fünf Notenpunkte (=9 Wertungspunkte), muss eine dritte Klausur im betreffenden Rechtsgebiet geschrieben werden. Die Punkte von anderen Rechtsgebieten können nicht hinzugerechnet werden und genauso haben fehlende Wertungspunkte in einem Rechtsgebiet keinen Einfluss auf die Anzahl der Klausuren in anderen Rechtsgebieten. Hinsichtlich der Zwischenprüfungsfrist reicht es aus, dass die Klausuren und Hausarbeiten zum Ende des 4. Fachsemesters grundlegend bestanden sind. Für die Wertungspunkte hat man schließlich bis zum 6. Fachsemester Zeit. 

Was wird angerechnet?

Anrechnung aus dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) auf die Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Nach aktuellem Stand werden nach unseren Erfahrungen folgende Leistungen auf die Zwischenprüfung angerechnet:

Klausuren:

– Zivilrecht –
1 von 2 *) Klausuren

Modul 2 –  Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts (10 ECTS) auf Einführung in das Bürgerliche Vermögensrecht (BGB AT – Allgemeiner Teil des BGB)

– Öffentliches Recht –
2 von 2 *) Klausuren

Modul 3 – Verfassungsrecht (5 ECTS) auf 

Staatsrecht II (Grundrechte)

Modul 7 – Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht (10 ECTS) auf Allgemeines Verwaltungsrecht I/II

– Strafrecht –
0 von 2 *) Klausuren

Keine Anrechnung möglich.

Hausarbeit:
 

Modul 14 – Europäisches Recht und Europäische Integration (5 ECTS) auf Zwischenprüfungshausarbeit im Öffentlichen Recht


*) Anzahl der Klausuren ist abhängig von erreichten Wertungspunkten (2 oder 3 Klausuren)

Eingangsportal an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz – Foto: Didare Bulut

Stand nach der Anrechnung

Es werden  etwa 71 % der Zwischenprüfung in Potsdam durch das Studium Sozialrecht LL.B. in Fulda erfüllt (gerechnet nach Anzahl der Leistungen).

Nach dem Studiengang Sozialrecht (LL.B.) sind folgende Leistungen für die Zwischenprüfung erbracht:

2 von 2 *) notwendigen Klausuren in Zivilrecht 

2 von 2 *) notwendigen Klausuren in Öffentliches Recht 

0 von 2 *) notwendigen Klausuren in Strafrecht 

1 von 1 notwendigen Hausarbeiten

*) Anzahl der Klausuren ist abhängig von erreichten Wertungspunkten
(2 oder 3 Klausuren)

Weitere Anrechnungen

Nach unseren Informationen könnten folgende (weitere) Anrechnungen möglich sein:

1.  Grundlagenfach: Modul 2 –  Juristische Methodik und Grundlagen des Zivilrechts (10 ECTS) auf Juristische Methodenlehre.


2. Fremdsprachenkompetenz: Modul 5b Fremdsprache (z.B. English Law and Terminology).

Weiterführende Links und Quellen:

Nützliche Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaften in Potsdam
1. Webseite der Universität Potsdam zum Studiengang
2. Informationen über den Aufbau des Studiums in Mainz

Zuständige Prüfungsämter
1. Landesjustizprüfungsamt für Juristen in Rheinland-Pfalz
2. Studienbüro Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Rechtsgrundlagen
1. Rechtsgrundlagen auf der Seite der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
2. Links zu Rechtsgrundlagen des Landesjustizprüfungsamt für Juristen in Rheinland-Pfalz

Haftungsausschluss und Hinweis:
Unsere Informationen sind sorgfältig recherchiert und überprüft. Trotzdem bieten wir zu allen Angaben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Hier wird lediglich der Erfahrungsstand der Studierenden wiedergegeben. Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen immer im Rahmen einer Einzelfallprüfung, weshalb von dieser Darstellung durch das Prüfungsamt der Universität abgewichen werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Studienverlauf zu Abweichungen der Prüfungsform gekommen ist oder sich die Rechtsgrundlagen verändert haben. Allerdings versuchen wir die Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich, auf die sich berufen werden könnte.