31. AUGUST 2021 – Soldatenentschädigungsgesetz ab 2025

Von Robert Brimberry

Das Sozialrecht wurde jetzt um das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) erweitert, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Es löst das bisherige Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ab, das bereits am 1. April 1956 kurz nach der Gründung der Bundeswehr in Kraft getreten ist.  Träger der Leistungen des SEG sind nach § 70 SEG die Bundeswehrverwaltung sowie in einigen Fällen die Unfallversicherung Bund und Bahn, soweit Letztere die Aufgaben nicht an andere Stellen übertragen hat. Für den Rechtsweg wird die Sozialgerichtsbarkeit zuständig sein. Für angehörige Soldat*innen des Bundesnachrichtendienstes ist das Bundessozialgericht erster und letzter Rechtszug zugleich. Die Einführung des SEG führt zu einer Änderung aller Bücher des Sozialgesetzbuchs sowie einiger besonderer Teile. Es sollen die Leistungen aus dem SEG bei anderen Leistungen nicht zur Anrechnung kommen, wie man dies bereits vom OEG beziehungsweise dem künftigen SGB XIV kennt. Damit hat der Gesetzgeber auf die Bedürfnisse beschädigter Soldat*innen reagiert und ein paralleles Regelungswerk zum Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geschaffen. Das Gesetz wurde am 31. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2021 I 3930).