Sozialrecht-News

17. September 2021 - Beiträge der Künstlersozialkasse weiterhin unverändert bei 4,2 Prozent

Von Robert Brimberry

Die Abgabepauschale für die Künstlersozialkasse beträgt wie in den Vorjahren weiterhin 4,2 Prozent, wie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist (BGBl. 2021 I 4243). Die entsprechende Verordnung wurde kürzlich vom Bundessozialministerium auf den Weg gebracht.

#Künstlersozialversicherung

In der Künstlersozialversicherung sind Künstler und Publizisten pflichtversichert, soweit ihre freiberufliche Tätigkeit auf Dauer und zum Erwerb ausgerichtet ist. Sie zahlen im einen günstigeren Beitrag in der Sozialversicherung.

#Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse hat ihren Sitz in Wilhelmshaven und sorgt für die soziale Absicherung von Künstle*innen sowie Publizisten. Die Künstler und Publizisten sind nicht direkt bei der Künstlersozialkasse versichert.

#FREIE_BERUFE

Es gibt unterschiedliche freie Berufe. Zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten oder Programmierer. Entscheidend ist, dass die selbstständige Tätigkeit ein geistiges Wirken ist und grenzt sich von gewerblicher Tätigkeit ab.