Gerichtsentscheidungen
BVERWG, BESCHL. V. 20.05.2021 - 5 C 11.18 - RICHTER MÖCHTEN DIE BAFÖG-BEDARFSSÄTZE DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT VORGELEGEN
Das Bundesverwaltungsgericht hält die BAföG-Bedarfsätze für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein ausbildungsbezogenes Existenzminimum. Da die Leipziger Richter nicht selbst als Fachgericht in der Lage sind, das Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären, wollen sie die Bedarfssätze nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Geklagt hatte eine Studierende, die an einer deutschen Hochschule im Wintersemester 2014/2015 studierte. Bei der Vorlage des Gerichts handelt es sich um eine konkrete Normenkontrolle. Dabei wird das bisherige Verfahren in Leipzig ausgesetzt, bis die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe eine Entscheidung gefällt haben.
#Menschenwürdiges_Existenzminimum
Die Grundsätze zum menschenwürdigen Existenzminimum hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) entwickelt.
#BAföG
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist seit dem Jahr 1971 bzw. 1969 eine Leistung, die gerade Studierenden und Schülern auf dem zweiten Bildungsweg zugutekommt, und sorgt für ihren Lebensunterhalt.
#Konkrete_Normenkontrolle
Die konkrete Normenkontrolle ist eine Verfahrensart beim Bundesverfassungsgericht, bei der ordentliche und fachliche Gerichte die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm anbringen können.