Gerichtsentscheidungen
BAG, URTEIL V. 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 – Gleichzeitige Krankmeldung und Kündigung mindert in bestimmten Fällen die Beweiskraft
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die gleichzeitige Abgabe von einer Krankmeldung und Kündigung die Beweiskraft für den Fall der Lohnfortzahlung mindert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen sich bei Lohnfortzahlung wegen Krankheit im Falle einer Kündigung nicht automatisch auf den Krankenschein berufen können. Grund ist, dass bei gleichzeitiger Einrichtung von Kündigung und Krankmeldung erhebliche Zweifel bestehen, ob die Krankheit nicht vorgeschoben ist, soweit die Dauer der Krankheit bis zum Kündigungszeitpunkt andauert.
#LOHNFORTZAHLUNG
Soweit Arbeitnehmer*innen krank werden, haben diese in vielen Fällen einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns, bis sie wieder arbeitsfähig sind. In einigen Situationen gibt es einen solchen Anspruch nicht, z. B. bei Beschäftigungen unter einem Monat.
#KRANKENGELD
Nach sechs Wochen Krankheit haben viele Arbeitnehmerinnen im Anschluss an die Lohnfortzahlung einen Anspruch auf Krankengeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet wird.
#KRANKMELDUNG
Wer krank ist, kann vom Arzt eine Krankmeldung erhalten, um sich damit Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. In bestimmten Fällen reicht eine ärztliche Bescheinigung nicht aus, sie ist dann von einem Amtsarzt zu erbringen.