Jura

Wer in Deutschland als Richter*in, Staatsanwält*in, oder Rechtsanwält*in arbeiten möchte, benötigt die Befähigung zum Richteramt. Diese Rubrik soll verständlich erklären, auf welchen Wegen man dieses Ziel erreichen kann sowie welche Anrechnungsmöglichkeiten und Erleichterungen sich durch ein Sozialrecht-Studium ergeben.

Inhaltsübersicht

Auf dieser Hauptseite der Rubrik "Jura" findet sich zunächst eine allgemeine Einführung. Es ist möglich sich Leistungen von Jura auf den Studiengang Sozialrecht (LL.B.) und umgekehrt anrechnen zu lassen. Spezifische Fragen, Erfahrungen und Informationen haben wir in Unterseiten bereitgestellt.

Allgemeine Fragen und Informationen
- Allgemeine Einführung (siehe unten)
- Befähigung zum Richteramt: Was ist das?
- Zwei Systeme: Staatsexamen und Bologna (Bachelor/Master)

Staatsexamen machen: Sozialrecht (LL.B.) zu Jura
- Allgemeine Informationen
- Vor- und Nachteile
- Anerkennungsmöglichkeiten

- Schlüsselqualifikationen

Sozialrecht studieren: Von Jura zu Sozialrecht (LL.B.)
- Allgemeine Informationen
- Vor- und Nachteile
- Was spricht für den Bachelor-Studiengang Sozialrecht?
- Anrechnung: Sozialrecht (LL.B.) Leistungen auf ein Jura-Studium anrechnen lassen

Sonderseiten
- Master Sozialrecht- und Sozialwissenschaft (LL.M.)
- Anrechnung von Master Sozialrecht- und Sozialwissenschaft (LL.M.) als Schwerpunkt in Jura

- "Anwalt-Lite" im Sozialrecht: Rentenberater*in

- Fachanwält*in für Sozialrecht

Allgemeine Einführung

Ein rechtswissenschaftliches Studium beginnt bereits mit der Teilnahme an einer rechtlichen Vorlesung. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich dabei um einen rechtswissenschaftlichen Studiengang handelt oder nicht. In vielen Bachelor- und Masterstudiengängen werden ein oder zwei rechtliche Module angeboten. So kann die Berührung mit der Rechtswissenschaft bei Informatikstudierenden in der Vorlesung über Datenschutz erfolgen, bei Studierenden der Sozialen Arbeit über die Rechte und Pflichten von Kindern, den Eltern und des Jugendamtes oder durch die Vorlesung in Lebensmittelrecht bei Lebensmitteltechnologen.

Das Absolvieren eines einzelnen Moduls führt nicht dazu, dass man nun Rechtsexperte auf dem entsprechenden Gebiet geworden ist sondern nur, dass man eine Vorstellung der Rechtsmaterie erlangt hat. Eine solche Vorlesung kann allerdings dazu führen, dass das Interesse an der Rechtswissenschaft größer wird und man darüber nachdenkt ein rechtswissenschaftliches Studium als Zweitstudium anzuschließen. Deshalb sollen sich in dieser Rubrik gerne alle von der Rechtswissenschaft angesprochen fühlen, die in ihrer Ausbildung, ihrem Studium oder ihrer Arbeit auf ein solches Interesse gestoßen sind. Denn auf diesem Wege lässt sich die Expertise zweier Rechtsgebiete zusammenzuführen, wodurch man gefragte Expert*in wird.

Durch ein klassisches Jura-Studium wird man umgekehrt ebenso wenig Experte auf dem Gebiet der Informatik, der Sozialen Arbeit oder in der Lebensmitteltechnologie. Denn das klassische Studium der Rechtswissenschaften behandelt im Wesentlichen den rechtlichen Blick auf das Zivilrecht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht. Trotzdem ist es Absolventen nach dem zweiten Staatsexamen gestattet in allen Gebieten rechtlich zu beraten und zu urteilen, ohne auf dem jeweiligen Gebiet fachlich kundig zu sein. Sie sind dann zwar keine Expert*innen in der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin, jedoch sind sie in der Lage ihre Beratungen und Beurteilungen in rechtlicher Hinsicht vorzunehmen, da sie dies dann in der Regel mit Hilfe von rechtswissenschaftlichen Methoden und Einschätzungen fachkundiger Personen erledigen.

Im Endeffekt kommt es darauf an, Rechtsexpert*in auf einem Gebiet zu sein, damit die Menschen, die im jeweiligen Fachgebiet zu tun haben, auch davon profitieren. Bestenfalls gelingt dies bereits mit einer absolvierten fundierten Fachausbildung in einem anderen Gebiet und einer rechtlichen Vertiefung während der juristischen Ausbildung. Eine Vorausbildung in einem anderen Fachgebiet ist zwar empfehlenswert - aber nicht erforderlich. Grundsätzlich wird im klassischen Studium der Rechtswissenschaften die rechtliche Vertiefung im sogenannten Schwerpunktbereich vorgenommen. Um aber die fachliche Expertise aus den anderen Fachgebieten mit der Rechtswissenschaft zu vereinen, sind viele juristische Fakultäten dazu übergegangen mit gesonderten Bachelor- und Masterstudiengängen interdisziplinäre Angebote zu schaffen, die genau hier eine Brücke zwischen der Rechtswissenschaft und anderen Fachgebieten bauen und eine Lücke schließen sollen.

In den Rechtswissenschaften schließen die Bachelor-Studiengänge mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) und die Master-Studiengänge mit einem Master of Laws (LL.M.) ab. Es gibt auch Bachelor- und Masterstudiengänge mit einem hohen rechtlichen Anteil, der aber nicht überwiegt, weshalb durch ihre hohe fachliche Expertise im jeweiligen nicht-juristischen Gebiet dann Abschlüsse wie Bachelor of Arts (B.A.) oder Master of Arts (M.A.) sowie Bachelor of Science (B.Sc.) oder Master of Science (M.Sc.) oder andere Abschlüsse, ausgegeben werden.

Das klassische Studium der Rechtswissenschaften schließt in der Regel ohne Bachelor oder Master ab, sondern mit der Ersten Juristischen Prüfung (auch erstes Staatsexamen genannt), worauf dann die praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Zweite Juristische Staatsprüfung folgt. Einige juristische Fakultäten sind dazu übergangen auf Antrag ein juristisches Diplom (Dipl.-Jur.) auszustellen, soweit man die Erste Juristische Prüfung bestanden hat. Damit Studierende ohne bestandene Erste Juristische Prüfung allerdings nicht im Regen stehen gelassen werden, arbeiten einzelne juristische Fakultäten derzeit daran einen sogenannten integrierten Bachelor-Abschluss oder entsprechend Kombinationsstudiengänge einzuführen, mit denen es nach absolvieren bestimmter Module im Studium der Rechtswissenschaften wenigstens ermöglicht wird, einen Abschluss zu erhalten.

Die Vor- und Nachteile des jeweiligen Studiensystems liegen klar auf der Hand: Das Studium der Rechtswissenschaften ermöglicht einen schnellen Zugang zur Befähigung zum Richteramt. Es gibt aber hohe Ansprüche, die bei der Staatsprüfung zu erfüllen sind, denen nicht jede Person von Anfang an gewachsen ist. Zudem ist das klassische Studium der Rechtswissenschaften fachlich weit von anderen wissenschaftlichen Disziplinen entfernt. Ein Bachelor- und/oder Master-Studiengang bietet die fachliche Vertiefung. Ein rechtswissenschaftliches Bachelor-Studium bereitet gut auf ein Jura-Studium vor. Ein Bachelor oder Master verleiht nicht die Befähigung zum Richteramt. Der beste Weg ist, beides zu studieren, wenn man sowohl fachliche Expertise als auch die Befähigung zum Richteramt miteinander vereinen möchte.